Verbesserte Versorgung durch eine bessere Kommunikation

ALM e.V. begrüßt die verbindliche Einführung standardisierter Schnittstellen

 Eine seit vielen Jahren von Leistungserbringern und Kostenträger immer wieder an die Politik getragene Forderung wird endlich Realität: Praxisverwaltungssystemen (PVS) und Krankenhausinformationssystemen (KIS) müssen künftig offene und standardisierte Schnittstellen vorsehen. Das hat der Bundestag im „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ beschlossen.

So geräuschlos die Neufassung des § 291 d SGB V in diesem „Omnibusgesetz“ verabschiedet wurde, so weitreichend ist die Bedeutung dieser Neuregelung jedoch: „In informationstechnische Systeme, die in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung und in Krankenhäusern zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden, sind offene und standardisierte Schnittstellen zur systemneutralen Archivierung von Patientendaten sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem Systemwechsel zu integrieren“, heißt es nun in § 291 d neu.

Bislang „sollte“ die Integration „so bald wie möglich“ erfolgen, was faktisch wirkungslos war. Nun ist eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren vorgesehen. Diese beginnt mit der Aufnahme der von KBV, KZBV und DKG jeweils für ihre Bereiche im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik und den zuständigen Bundesverbänden der Industrie erarbeiteten Festlegungen in das Interoperabilitätsverzeichnis.

„Wir begrüßen diese Neuregelung, denn sie wird die Kommunikation sowohl innerhalb der Ärzteschaft als auch zwischen den Sektoren einfacher, besser und transparenter machen. Darüber hinaus kann auch der Wettbewerb für innovative Anwendungen gestärkt werden“, sagt Dr. Michael Müller, 

1. Vorsitzender des ALM e.V. Innovative Anwendungen für Ärzte und Patienten könnten so einen schnelleren und leichteren Zugang ins Gesundheitssystem finden. Diese dürften allerdings kein Selbstzweck sein, „sondern sie müssen letztlich dazu dienen, die Versorgung der Patienten zu verbessern“, so der Facharzt für Laboratoriumsmedizin.

In seiner Begründung weist der Bundestag darauf hin, dass mit der Neuregelung die Integration offener und standardisierter Schnittstellen in Praxisverwaltungs- und Krankenhausinformationssystemen, die zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden, vorangebracht werden soll. In diesem Sinne ist auch die ebenfalls eingeführte Ermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit zu verstehen, „durch Rechtsverordnung {und} ohne Zustimmung des Bundesrates, Fristen für die Integration weiterer offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme festzulegen”, d. h. für alle informationstechnischen Systeme, die in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung und in Krankenhäusern zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden. Nach eigenen Angaben will der Gesetzgeber so die Voraussetzung schaffen, um auf weitere Erfordernisse für offene und standardisierte Schnittstellen in Zukunft (noch schneller) reagieren zu können.

Über die Akkreditierten Labore in der Medizin – ALM e.V.

ALM e.V. ist der Berufsverband der Akkreditierten Medizinischen Labore in Deutschland. Der Verband vertritt derzeit über 200 medizinische Labore mit 900 Fachärzt*innen, rund 500 Naturwissenschaftler*innen und etwa 25.000 qualifizierten Mitarbeiter*innen. Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen labormedizinischen Patientenversorgung in Deutschland.

Die Mitglieder des Verbandes sichern eine flächendeckende Patientenversorgung, auch in strukturschwachen Gebieten. Die Mitgliedslabore sind nach der höchsten Qualitätsnorm für medizinische Laboratorien (DIN ISO EN 15189) akkreditiert und erfüllen uneingeschränkt die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK).

Die Aus- und Weiterbildung des ärztlichen und technischen Personals ist ein wesentlicher Aspekt ihrer täglichen Arbeit, um langfristig die zuverlässige Versorgung von Millionen von Patienten sicherstellen zu können. Der Verein strebt eine kollegiale Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Selbstverwaltung, den medizinischen Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Vereinen an, um gemeinschaftlich die Zukunft der Labore in der medizinischen Diagnostik in Deutschland zu gestalten.

Pressekontakt

Geschäftsstelle

Akkreditierte Labore in der Medizin – ALM e.V.
HELIX HUB
Invalidenstraße 113
10115 Berlin

Telefon: 030 403 688 4000
E-Mail: kontakt@alm-ev.de
www.alm-ev.de

ALM-News-Service

Bleiben Sie informiert und erhalten Sie relevante Nachrichten und Updates zur Labordiagnostik per E-Mail. Abonnieren ist ganz einfach: Nutzen Sie unser Formular und bestätigen anschließend Ihre E-Mail-Adresse. Diesen Service können Sie jederzeit mit einem Klick wieder abbestellen.

ALM e.V. im sozialen Netz

ALM-News-Service

Bleiben Sie informiert und erhalten Sie relevante Nachrichten und Updates zur Labordiagnostik per E-Mail. Abonnieren ist ganz einfach: Nutzen Sie unser Formular und bestätigen anschließend Ihre E-Mail-Adresse. Diesen Service können Sie jederzeit mit einem Klick wieder abbestellen.