ALM aktuell 01/2019

Von künstlicher und ärztlicher Intelligenz

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Zur Zukunft der Labordiagnostik diskutierten die Gäste auf der jährlichen Fokusveranstaltung des ALM e.V. Am 19. November 2018 dreht sich alles um Versorgungssicherheit und die neuen digitalen Möglichkeiten. Natürlich lässt sich der ALM-Vorsitzende Dr. Michael Müller die Gelegenheit nicht entgehen, Änderungen am Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) anzumahnen.

Autor*in: Presseagentur Gesundheit

„Laborärzte sind essenziell im Gesundheitswesen. Und die Labormedizin ist ein Konditionalfach, ohne das kaum eine Diagnose oder gar Therapie möglich wäre“, sagt Müller auf dem Podium. Bei der Neubewertung technischer Leistungen dürfe es keine weitere Abwertung im Bereich Labormedizin geben. Zudem kritisiert er die geplante Absenkung der Vergütung von GKV-Laborleistungen bei steigenden Kosten. Daher drängt Müller auf Änderungen des für 2019 geplanten TSVG. Die heute vorgesehenen Regelungen würden funktionierende Strukturen und damit eine heute erstklassige, in Deutschland flächendeckende Versorgung mit Labor infrage stellen. Müller: „Es geht um Patienten, die wir versorgen und um die Qualität und Sicherheit dieser Versorgung aus dem Labor.“

Unterstützung erhält er von Michael Hennrich (CDU), Obmann im Gesundheitsausschuss. Hennrich mahnt an, Labore besser zu vergüten. Die laborgestützte Diagnostik in der Medizin erlange zunehmend Bedeutung. Aufgrund der Gesetzgebung der vergangenen Jahre seien immer mehr gesetzliche Aufgaben zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung von den Laborärzten übernommen worden. Vor diesem Hintergrund kritisiert er, dass Labore mit dem GKV-Honorar auf EBM-Basis alleine nicht mehr auskömmlich arbeiten könnten. „Da müssen wir auch mit Blick auf eine gemeinsame Gebührenordnung von GKV und PKV die Finanzierung noch einmal grundsätzlich überdenken“, sagt Hennrich.

Digitalisierung durch Investitionen in die Infrastruktur fördern

Zu den Möglichkeiten und Risiken von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz (KI) konstatiert Müller: „Heute können wir mittels digitaler Technik im Labor zum Beispiel besser und schneller Blutkrebs erkennen.“ In Skandinavien würden auf diese Weise weit entfernt liegende Orte miteinander vernetzt. „Die kennen das Problem des Datenschutzes nicht wie wir in Deutschland.“ Die digitale Übermittlung von Daten zwischen den Laboren finden hierzulande bereits seit Langem statt. „Wir brauchen aber standardisierte Schnittstellen“, betont der ALM-Vorstand.

Prof. Andrew Ullmann (FDP), Arzt und Mitglied im Gesundheitsausschuss meint mit Blick auf Ländervergleichsstudien zu Digital Health und den schleppend voranschreitenden Breitbandausbau in deutschen Landen: „Die Regierung muss mehr Energie aufwenden, in eine entsprechende digitale Infrastruktur zu investieren.“ Alexander Krauß (CDU), ebenfalls Mitglied im Gesundheitsausschuss ist sicher: „Die Telemedizin kann helfen, den Ärzt*innenmangel auf dem Land zu entschärfen.“

KI-App zur ärztlichen Festplattenerweiterung

Streit gibt es bei der Frage, inwieweit technische Hilfsmittel wie die Ada-App des Berliner Startups Ada Health als Diagnosetools in der medizinischen Versorgung Anwendung finden sollten. User können in der App Krankheitssymptome eingeben und eine erste individuelle medizinische datenbasierte Einschätzung erhalten. „Wir können die Ärzte nicht ersetzen. Die KI kann aber helfen, Entscheidungen zu fällen, aufzeigen, wo der Arzt genauer hinschauen muss“, erläutert Ewelina Türk von Ada Health. Fehldiagnosen würden mit der App vermieden werden. Mediziner könnten die vielen Krankheitsdaten heute nicht mehr überblicken, aber die Technik sehr wohl. Frühes Sterben könne dadurch verhindert werden, sagt Türk, deren Eltern beide wegen Fehldiagnosen früh verstorben sind. Sie prognostiziert: „In den nächsten fünf Jahren werden wir mit der Ada-Gesundheits-App integraler Bestandteil der Versorgung in Entwicklungsländern sein.“ Auch beim Ärztemangel auf dem Land sei sie ein nützliches Hilfsmittel.

Ärzt*innen werden gebraucht

KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister räumt ein, dass Digitalisierung und KI-basierte Systeme für die Ärztinnen und Ärzte arbeitserleichternd seien, weil sie Zeit sparten, warnt aber auch vor deren Einsatz. Eine Voranamnese durch ein System sei problematisch, da der Arzt die Tests nachvollziehen und selber durchführen bzw. wiederholen müsse. „Lieber zahlen die Kassen einen Preis für die App. Das ist transparenter, als einen privaten Investor im Hintergrund zu haben, der auf seine Rendite wartet“, sagt Hofmeister. „Digitale Daten sind zudem niemals sicher“, warnt er. Die Daten müssten bei den Ärzten liegen, nicht bei der Kasse, der KV oder dem Investor. Ein sicherer Datenaustausch müsse gewährleistet sein. Daher wolle die KBV auch die Infrastruktur, den technischen Standard festlegen. „KI kann viel, aber nicht einen Arzt ersetzen. Was die Algorithmen ausspucken, muss weiter von den Ärztinnen und Ärzten bewertet, eingeordnet werden. Ärzte werden weiter gebraucht“, wird er nicht müde zu betonen.

In dieser Ausgabe

01/2019: Versorgungssicherheit und Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

ALM aktuell 01/2019 Versorgungssicherheit und Terminservice-und Versorgungsgesetz (TSVG) Gut 200 Seiten stark und hochkomplex: Das TSVG wird als „Omnibusgesetz“ jede Menge Änderungen ins Gesundheitswesen transportieren. Doch während sich das „prominente“ Kernziel schnellere Termine für GKV-Versicherte noch jedem erschließt, sind andere Inhalte schwer nachzuvollziehen – beim Thema MVZ zum Beispiel: Viele Jahre

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