ALM aktuell 01/2019

Dem Patienten nutzt die Debatte um MVZ nicht

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Der Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) ist in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Nach der bisher bekannten Terminplanung ist das Inkrafttreten für den 01. April 2019 nach Abschluss der Beratungen in zweiter/dritter Lesung im Deutschen Bundestag Ende Februar vorgesehen. Aus dem Blickwinkel der fachärztlichen Patientenversorgung mit Labor sind bei einigen Punkten noch Anpassungen und Konkretisierungen im Kabinettsentwurf notwendig.

Dr. Michael Müller, 1. Vorsitzender ALM e.V.

Dieser nennt als ein Ziel des Gesetzes, „die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern“. Die Attraktivität der medizinischen Versorgungszentren sei zu erhalten und für eine ausgewogene Balance zwischen Anstellung und freiberuflicher Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten zu sorgen.

In die Debatte zum Gesetz mischen sich nun immer wieder Theorien von der Bedrohung der ambulanten Versorgung durch von (ausländischen) Investoren betriebene „MVZ-Ketten“, die nur Gewinnstreben und „Rosinenpickerei“ im Sinn und über ein Krankenhaus Zugang zur ambulanten Versorgung hätten, welche sie nun zu dominieren suchten. Mit der Forderung nach einer Begrenzung dieser „Monopolisierungstendenzen“ über weitergehende Regelungen im TSVG hat sich auch der Bundesrat befasst, sich damit der teils vehement und sehr emotional vorgetragenen Bedenken angenommen und an das BMG einen dringenden Nachbesserungsbedarf adressiert.

Man könnte geradezu den Eindruck gewinnen, der Untergang der guten ambulanten Versorgung und der freien Arztwahl stünden bevor; in einzelnen Fächern würde das Leistungsangebot nur noch auf finanziell attraktive Leistungen zusammengestrichen und überhaupt würden die Großen die Kleinen verdrängen, die Kassenärztlichen Vereinigungen durch Großkonzerne entmachtet und nur noch Gewinnstreben die Medizin regieren.

Die Versorgung ist insgesamt besser geworden

Wenn man genau hinsieht, fällt auf, dass es zu dieser fast als „Verschwörungstheorie“ anmutenden Schwarzmalerei keinerlei Beleg oder objektive Daten gibt. Die Realität sieht anders aus: Die Zahl der Krankenhaus-MVZ hat ebenso wenig drastisch zugenommen wie die von sonstigen Gründern betriebenen MVZ. Die Versorgung ist insgesamt besser geworden und der Zugang zu einem breiten und umfassend spezialisierten Angebot in der ambulanten Versorgung für Patienten eher leichter. Versicherte können in größeren Einrichtungen auf ein breites Leistungs- und Erfahrungsspektrum ärztlichen wie nichtärztlichen Personals zurückgreifen – und das bei Öffnungszeiten von früh morgens bis in den späten Abend. So passt sich die Versorgung dem Arbeitsalltag der Menschen an.

Mehr Sachlichkeit in der Diskussion

Um mehr Sachlichkeit in der Diskussion zu erreichen und eine dem Ziel des Gesetzes entsprechende Lösung zu finden haben sich die Mitglieder des ALM e.V., dem größten fachärztlichen Berufsverband in der Labordiagnostik, mit den Vorurteilen zu MVZ und Investoren befasst und hierzu eine Resolution mit einem Kernbotschaftenpapier in die gesundheitspolitische Debatte eingebracht.

Die fachärztlichen Labore haben sich zu einer vielfältigen, außerordentlich leistungsfähigen und innovativen „Laborlandschaft“ entwickelt. Es existiert heute eine Vielfalt aus großen, mittleren und kleinen, ambulanten und stationären, lokalen, regionalen und nationalen Strukturen unterschiedlicher Trägerschaften (Einzelärzt*nnen, Arztgruppen und -familien, Unternehmen des Gesundheitswesens und Kapitalinvestoren). Die Labormedizin ist heute mehr denn je ein fachärztlicher Bereich mit hohen medizinisch-fachlichen, aber auch logistischen und technischen Anforderungen, die durch Kooperationen besser bewältigt werden können.

Treibende Kraft hinter dieser Entwicklung war der rasante fachliche und methodische Fortschritt in den fachärztlichen Gebieten der Laboratoriumsmedizin sowie der Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie. Um den zuweisenden Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern ein möglichst breites und umfassendes Leistungsspektrum für die Versorgung anbieten zu können, haben Fachärzt*innen dieser Richtungen schon immer eng in Gemeinschaftspraxen zusammengearbeitet. Daneben entstand durch GKV-Honorarreformen zusätzlicher erheblicher äußerer Kostendruck, der engere Kooperationen und Zusammenschlüsse nahelegte.

MVZ in der Labormedizin tragen zu einer niedrigschwelligen Versorgung und zur Patientensicherheit bei

MVZ in der Labormedizin tragen zu einer niedrigschwelligen Versorgung und zur Patientensicherheit bei: Sie bieten eine perfekte Erreichbarkeit rund um die Uhr, die Verfügbarkeit von Spezialist*innen sowie die Option, an jedem Ort in Deutschland taggleich das so genannte Basislabor anbieten zu können. Speziallabordiagnostik ist ebenfalls bundesweit in kurzer Zeit verfügbar.

Labor-MVZ bieten zukunftsorientierte Arbeitszeitmodelle und sichere Arbeitsplätze. Insbesondere trägt die Flexibilität, die angestellten Ärztinnen und Ärzten im MVZ im Hinblick auf Teilzeit, Elternzeit oder fachliche Spezialisierungen geboten wird, dem Wunsch vieler, gerade jüngerer Ärzt*innen, Rechnung

Innovation braucht Investitionen

Es wird nach unserer Überzeugung auch künftig notwendig sein, dass Kapitalgeber, insbesondere in investitionsintensiven Bereichen, in der Patientenversorgung eine aktive Rolle einnehmen. Aus unserer Sicht gibt es keinen zusätzlichen Bedarf an Beschränkungen, die über den aktuell gültigen gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Ob es für den Bereich des Gesundheitswesens im Sinne der Vermeidung einer Ökonomisierung der Medizin sowie der Unterbindung von reinen Monopolbildungen sinnvoll ist, entsprechende ethische Verhaltenscodices bzw. eine weitere Ausgestaltung des Wettbewerbsrechts vorzunehmen, wäre zu diskutieren – jedoch außerhalb der Regulationsebene des SGB V. 

In dieser Ausgabe

01/2019: Versorgungssicherheit und Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

ALM aktuell 01/2019 Versorgungssicherheit und Terminservice-und Versorgungsgesetz (TSVG) Gut 200 Seiten stark und hochkomplex: Das TSVG wird als „Omnibusgesetz“ jede Menge Änderungen ins Gesundheitswesen transportieren. Doch während sich das „prominente“ Kernziel schnellere Termine für GKV-Versicherte noch jedem erschließt, sind andere Inhalte schwer nachzuvollziehen – beim Thema MVZ zum Beispiel: Viele Jahre

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Dr. med. Michael Müller, 1. Vorstandsvorsitzender ALM e.V.
Dr. med. Michael Müller 1. Vorstandsvorsitzender
Dr. Michael Müller ist niedergelassener Facharzt für Laboratoriumsmedizin und Geschäftsführer des MVZ Labor 28. Seit Mai 2016 ist er 1. Vorsitzender des ALM e.V.
Dr. med. Michael Müller, 1. Vorstandsvorsitzender ALM e.V.
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Dr. Michael Müller ist niedergelassener Facharzt für Laboratoriumsmedizin und Geschäftsführer des MVZ Labor 28. Seit Mai 2016 ist er 1. Vorsitzender des ALM e.V.

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