Impfungen sind eine der wichtigsten präventiven Leistungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der Bevölkerung. Medizinische Labordiagnostik dient hierbei häufig zur Überprüfung des Impferfolgs. Damit ist die Labordiagnostik sowohl die Basis für ein erfolgreiches Meldewesen als auch für die Infektionsprävention. Daten aus den medizinischen Laboren tragen zudem entscheidend zur Übersicht der Keim- und Resistenzsituation in den Surveillance-Berichten gemäß der Antibiotika-Resistenz-Strategie in Deutschland bei.
Die wissenschaftlich anonymisierte Datenauswertung der Labore ergänzt das Meldewesen
Im infektionsepidemiologischen Jahrbuch des Robert Koch-Instituts (RKI, 2018) wird eine Zunahme der Fälle der Hepatitis B und C seit 2015 aufgrund der Änderung der Referenzdefinition, der vermehrten Testung Asylsuchender sowie der IfSG- Änderung 2017 angegeben. Die AG Versorgungsforschung des ALM e. V. konnte jedoch auf Laboranforderungsebene zusätzlich transparent darstellen, dass die Laborreform des EBM vom 01.04.2018 im Hinblick auf die Früherkennung der Hepatitis B und C gegen den Infektionsschutz in Deutschland arbeitet und einen entsprechenden Rückgang der Anforderung von HBsAg (EBM 32781) um 7,4 % und anti-HCV (EBM 32618) um 9,4 % seit Beginn der Reform nachweisen (Kramer et al., 2019; Journal of Viral Hepatitis).
Aus Sicht der Laborärzt*innen ist es eine ethisch-ärztliche Pflicht, darauf hinzuweisen, dass eine strukturelle Vergütungsreform, welche die Nichtanforderung von Labordiagnostik durch Ärzt*innen finanziell honoriert, auch zu einem deutlichen Rückgang von Laborwerten geführt hat, die entscheidend für den Infektionsschutz und die Früherkennung von Infektionskrankheiten sind. Auch von einer Verbesserung der Indikationsqualität kann in diesem Zusammenhang keinesfalls gesprochen werden.
In einer aktuellen retrospektiven Auswertung anonymisierter Daten konnte die AG Versorgungsforschung darüber hinaus nachweisen, dass die Anforderungen von Laboruntersuchungen des Infektionsschutzes im Bereich Impf- und Meldewesen sowie zur Diagnostik sexuell übertragbarer Erkrankungen seit Beginn der EBM-Laborreform um bis zu 10 % zurückgegangen sind (Abb. 2). In die Datenauswertung gingen die in Klammern dargestellten EBM-Ziffern für die Labordiagnostik von Masern (32623), Mumps (32624), Varizellen (32629, 32630), Pertussis (32585, 32829), Rotavirus (32790), HIV (32575), Lues (32566), Chlamydien (kurativ: 32826; präventiv: 01915, 01840, 01816), Gonokokken (32703, 32741, 32836), Humanes Papillomvirus und HPV (32819, 32820) ein.