Seit wenigen Tagen wird in Deutschland gegen SARS-CoV-2 geimpft, ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Die fachärztlichen Labore haben ihre SARS-CoV-2-PCR-Kapazitäten auch über die Feiertage auf dem üblichen Wochenendniveau verfügbar gehalten. Die ALM-Datenerhebung für die zurückliegende KW 52 (21.12.–27.12.2020) zeigt eine deutlich gesunkene Inanspruchnahme: Die 169 teilnehmenden Labore berichten über insgesamt 976.178 durchgeführte SARS-CoV-2-PCR-Untersuchungen (Vorwoche: 1.472.985), von denen 128.550 positiv ausfielen (Positivrate: 13,2 Prozent; Vorwoche: 11,8 Prozent). „Auch in der letzten Woche des Jahres 2020 stehen für die medizinische Versorgung ausreichend SARS-CoV-2-PCR-Testkapazitäten zur Verfügung“, so Dr. Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM e.V.
„Wir sind gut vorbereitet auf den Jahreswechsel. Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen an allen Tagen einschließlich des Wochenendes und an Neujahr für die SARS-CoV-2-PCR-Diagnostik gemäß den Vorgaben der Nationalen Teststrategie und den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Verfügung. Im Fokus stehen dabei die Diagnosestellung bei Infizierten, die zeitnahe Untersuchung enger Kontaktpersonen und die Untersuchungen zum Schutz der vulnerablen Gruppen. Krankenhäuser, Praxen und der Öffentliche Gesundheitsdienst können sich auch hier auf die Labore verlassen“, betont Müller.
Die deutlich gesunkene Auslastung der PCR-Testkapazitäten führt der ALM e.V. auf die geringere Zahl an Abstrichentnahmen für eine PCR-Untersuchung bei gleichzeitig erhöhter Wahrnehmung der vielerorts vorhandenen „Schnelltestangebote“ ohne ärztliche Begleitung noch kurz vor Weihnachten zurück. Einmalige Tests seien nur eine Momentaufnahme und hätten im Falle eines negativen Befundes wegen der niedrigeren Empfindlichkeit auch nur eine sehr kurze Gültigkeit von Stunden. „Wir sollten uns daher unabhängig von einem einmalig negativen Testergebnis immer an die wichtigen Grundregeln zur Infektionsvermeidung halten“, warnt Prof. Dr. Jan Kramer, Stellvertretender Vorsitzender im ALM e.V. „Das sind die weitestgehend mögliche Reduktion der eigenen Kontakte, Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, Lüften in Innenräumen und die Corona-Warn-App nutzen“.
„Ein positiver SARS-CoV-2-Antigen-Testbefund ist nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes ans Gesundheitsamt zu melden“, erklärt Dr. Christian Scholz, Laborfacharzt und ALM-Vorstandsmitglied. Wegen der nicht geringen Zahl an falsch-positiven Ergebnissen dieser Tests empfehlen Hersteller ebenso wie das Robert Koch-Institut die unmittelbare Überprüfung eines positiven SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltestes durch eine PCR-Untersuchung. Bis dahin sollte sich eine mit einem Schnelltest positiv getestete Person entsprechend den fachlichen Vorgaben isolieren.
Die Nationale Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie auf der Homepage des Robert Koch-Instituts.
Ein Hinweis in eigener Sache: Um insbesondere Landrät*innen und Bürgermeister*innen sowie Entscheider*innen für die labordiagnostische Versorgung vor Ort einen besseren Überblick zu geben, haben wir die Informationsseite „Corona Diagnostik Insights“ mit Laborfinder sowie Zahlen, Daten und Fakten zur Covid-19-Labordiagnostik eingerichtet. Diese erreichen Sie unter www.corona-diagnostik-insights.de
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die hier ermittelten Daten mit weiteren Daten am RKI zusammengeführt werden. Die daraus entstehenden Daten stellen das Gesamtbild über das Testgeschehen in Deutschland dar. Eine anderweitige Nutzung der Daten darf nur mit Hinweis auf die Erhebung des ALM e.V. als Quelle erfolgen.
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