Der vom Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) abgelehnte Entwurf der Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ neu) wird nun überarbeitet und auf eine stabile Basis gestellt.

Laborärzte und Labore fordern zügig Transparenz in den Verhandlungen zur GOÄ

Zwar sei das Vorhaben, mit der Novellierung der GOÄ die „sprechende Medizin“ zu fördern, grundsätzlich zu unterstützen. Die persönliche Zuwendung des Arztes zum Patienten erfordere eine entsprechende Berücksichtigung in einer GOÄ-Reform. Bei mehr als jedem zweiten Patientenkontakt eines Haus- oder Facharztes wird aber auch die medizinische Indikation für eine Laborleistung gestellt, deren qualitativ hochwertige und zügige Erbringung nicht zuletzt in ländlichen Regionen eine essentielle Stütze der Patientenversorgung ist. Dr. Schmidt, Vorstand ALM: „Die Leistungen der Laborärzte sichern damit die Diagnose des Arztes und die Therapie der Patienten. Wer die sprechende Medizin stützen will, sollte auf die Sicherung der Qualität der Laborversorgung achten.“

Wiederholt hatten Berufsverbände, unter ihnen der ALM e.V., eine Verbesserung der Informationspolitik und Transparenz durch die BÄK bezüglich der GOÄ-Verhandlungen gefordert. Nur zögerlich kommt die Kammer diesem berechtigten Wunsch nach. Besonders die vorgesehene Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) – aus BÄK, PKV und Beihilfe – stieß auf Widerspruch vieler Berufsverbände, da sie nach deren Ansicht die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit infrage stelle und bestehende Unterschiede zwischen GOÄ und dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Krankenversicherung weiter reduziere.

Der ALM fordert im Einklang mit anderen Verbänden, dass der Zusage von Anfang März, den Berufsverbänden die bisherigen Verhandlungsergebnisse zur Verfügung zu stellen, nun endlich Taten folgen. Insbesondere die Überarbeitung des Laborkapitels M, immerhin knapp ein Viertel des gesamten Gebührenverzeichnisses, stellt eine sehr komplexe Herausforderung dar. Folgenabschätzungen auch in diesem Bereich erfordern eine vollständige Datengrundlage, die die aktuelle Versorgungssituation widerspiegelt. Der ALM bringt seine umfassende Expertise in der Labormedizin aktiv in den GOÄ-Reformprozess ein und steht den Verhandlungspartnern als kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung. Eine Anhörung des SpiFa zur Prüfung der Fachgruppenkapitel ist für den 15. April geplant.

Über die Akkreditierten Labore in der Medizin – ALM e.V.

ALM e.V. ist der Berufsverband der Akkreditierten Medizinischen Labore in Deutschland. Der Verband vertritt derzeit über 200 medizinische Labore mit 900 Fachärzt*innen, rund 500 Naturwissenschaftler*innen und etwa 25.000 qualifizierten Mitarbeiter*innen. Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen labormedizinischen Patientenversorgung in Deutschland.

Die Mitglieder des Verbandes sichern eine flächendeckende Patientenversorgung, auch in strukturschwachen Gebieten. Die Mitgliedslabore sind nach der höchsten Qualitätsnorm für medizinische Laboratorien (DIN ISO EN 15189) akkreditiert und erfüllen uneingeschränkt die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK).

Die Aus- und Weiterbildung des ärztlichen und technischen Personals ist ein wesentlicher Aspekt ihrer täglichen Arbeit, um langfristig die zuverlässige Versorgung von Millionen von Patienten sicherstellen zu können. Der Verein strebt eine kollegiale Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Selbstverwaltung, den medizinischen Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Vereinen an, um gemeinschaftlich die Zukunft der Labore in der medizinischen Diagnostik in Deutschland zu gestalten.

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Akkreditierte Labore in der Medizin – ALM e.V.
HELIX HUB
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10115 Berlin

Telefon: 030 403 688 4000
E-Mail: kontakt@alm-ev.de
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