Zwar sei das Vorhaben, mit der Novellierung der GOÄ die „sprechende Medizin“ zu fördern, grundsätzlich zu unterstützen. Die persönliche Zuwendung des Arztes zum Patienten erfordere eine entsprechende Berücksichtigung in einer GOÄ-Reform. Bei mehr als jedem zweiten Patientenkontakt eines Haus- oder Facharztes wird aber auch die medizinische Indikation für eine Laborleistung gestellt, deren qualitativ hochwertige und zügige Erbringung nicht zuletzt in ländlichen Regionen eine essentielle Stütze der Patientenversorgung ist. Dr. Schmidt, Vorstand ALM: „Die Leistungen der Laborärzte sichern damit die Diagnose des Arztes und die Therapie der Patienten. Wer die sprechende Medizin stützen will, sollte auf die Sicherung der Qualität der Laborversorgung achten.“
Wiederholt hatten Berufsverbände, unter ihnen der ALM e.V., eine Verbesserung der Informationspolitik und Transparenz durch die BÄK bezüglich der GOÄ-Verhandlungen gefordert. Nur zögerlich kommt die Kammer diesem berechtigten Wunsch nach. Besonders die vorgesehene Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) – aus BÄK, PKV und Beihilfe – stieß auf Widerspruch vieler Berufsverbände, da sie nach deren Ansicht die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit infrage stelle und bestehende Unterschiede zwischen GOÄ und dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Krankenversicherung weiter reduziere.
Der ALM fordert im Einklang mit anderen Verbänden, dass der Zusage von Anfang März, den Berufsverbänden die bisherigen Verhandlungsergebnisse zur Verfügung zu stellen, nun endlich Taten folgen. Insbesondere die Überarbeitung des Laborkapitels M, immerhin knapp ein Viertel des gesamten Gebührenverzeichnisses, stellt eine sehr komplexe Herausforderung dar. Folgenabschätzungen auch in diesem Bereich erfordern eine vollständige Datengrundlage, die die aktuelle Versorgungssituation widerspiegelt. Der ALM bringt seine umfassende Expertise in der Labormedizin aktiv in den GOÄ-Reformprozess ein und steht den Verhandlungspartnern als kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung. Eine Anhörung des SpiFa zur Prüfung der Fachgruppenkapitel ist für den 15. April geplant.