Der ALM e.V. begrüßt die Neufassung der „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen – RiLiBÄK“ (Deutsches Ärzteblatt | Jg. 111 | Heft 38 | 19. September 2014) für das Qualitätsmanagement in der medizinischen Diagnostik. Diese fordert insbesondere die Überprüfung der Präanalytik, die fachgerechte Durchführung der laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen und die korrekte Zuordnung und Dokumentation der Untersuchungsergebnisse. Sie soll bis Ende Mai 2015 von allen labormedizinisch tätigen Arztpraxen und Laboren umgesetzt werden.
Die akkreditieren Labore in der Medizin haben die neue RiLiBÄK schon jetzt eingeführt, darüber hinaus halten sie sich an international gültige Laborstandards und Normen, die durch die erfolgreiche Akkreditierung der Labore gemäß ISO 15189 bestätigt und regelmäßig überprüft werden.
„Die Qualitätssicherstellung von laborärztlichen Leistungen ist für die funktionierende Versorgung in Deutschland unverzichtbar und führt zu nachhaltiger Patientensicherheit”, sagt Dr. Frank-Peter Schmidt, Vorstandsvorsitzender des ALM e.V..
Momentan ist die Überprüfung der RiLiBÄK durch die Eichämter der Bundesländer nicht flächendeckend organisiert, auch wenn die Einhaltung für alle Leistungserbringer in diagnostischen Laboren und Praxislaboren seit Jahren verpflichtend ist. „Dies führt dazu, dass einige Leistungserbringer regelmäßig kontrolliert werden, andere gar nicht. Wir fordern daher Politik und Selbstverwaltung auf, die konsequente Umsetzung und Überprüfung der Einhaltung der RiLiBÄK zu organisieren,“ so Schmidt weiter.