Datenauswertung des ALM e.V. zur SARS-CoV-2-PCR-Testung in KW 20

SARS-CoV-2-PCR-Tests bestätigen weiter rückläufiges Infektionsgeschehen – Facharztlabore mit scharfer Kritik an der Absenkung der SARS-CoV-2-PCR im EBM

Weiter und helleres Licht am Ende des Tunnels für die Bürger*innen in der SARS-CoV-2-Pandemie – und gleichzeitig Ärger und Enttäuschung bei den Fachärzt*innen im Labor über aktuelle Beschlüsse zur Abwertung der SARS-CoV-2-PCR. Die aktuellen Zahlen der Akkreditieren Labore in der Medizin – ALM e.V. bestätigen: Die dritte Welle der SARS-CoV-2-Infektionen in Deutschland ist wohl gebrochen. Die Zahl der positiven SARS-CoV-2-PCR-Befunde fiel von 8,8 Prozent in der KW 19 auf 6 Prozent in der vergangenen Woche (KW 20). Insgesamt wurden laut Analyse des ALM e.V., an der 178 Labore aus dem ambulanten und stationären Bereich teilnehmen, 64.583 (Vorwoche: 82.176) positive SARS-CoV-2-PCR-Befunde erhoben – und dies bei gleichzeitig wieder steigender Zahl der insgesamt durchgeführten SARS-CoV-2-PCR-Tests um 15 Prozent (1.074.246 Tests in der KW 20 zu 933.064 in der KW 19). Der starke Anstieg an Testungen ist wahrscheinlich auch auf das Screening von Schülern in manchen Bundesländern zurückzuführen. „Das darf uns nun alle weiterhin zuversichtlich für die kommenden Wochen und Monate stimmen und uns weiter im bisher eingeschlagenen Weg bestärken“, sagt Dr. Michael Müller. Doch gibt es auch Grund für Ärger und Unverständnis bei den Fachärzt*innen im Labor: „Erneut hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Kostenerstattung für die SARS-CoV-2-PCR-Testung willkürlich herabgesetzt – ohne Transparenz herzustellen, auf welcher Grundlage diese Entscheidung getroffen worden ist“, ärgert sich der 1. Vorsitzende des ALM e.V.

So stimmungsfroh Pfingsten war und so sehr sich die Bürger*innen über weitere Entspannung in der COVID-19-Pandemie und damit auf ein Stück mehr Freiheit in der Pandemie freuen können, so demotiviert und verärgert sind diejenigen, die nun seit fast anderthalb Jahren täglich fast rund um die Uhr die Versorgung mit der SARS-CoV-2-Diagnostik sicherstellen. „Dass der Erweiterte Bewertungsausschuss abermals einen Beschluss zu Ungunsten der Fachärztinnen und Fachärzte im Labor getroffen hat, schmerzt nicht nur: Es ist eine Geringschätzung der Leistungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Laboren zur Eindämmung der Pandemie“, sagt auch Evangelos Kotsopoulos, Vorstand im ALM e.V.

Wird der Streit um die Pandemie-Kosten auf dem Rücken der Labore ausgetragen?

Vorständin Nina Beikert pflichtet bei: „Die gesetzlichen Krankenkassen tragen damit den Streit um die Kosten der Versorgung in der Pandemie ein weiteres Mal auf dem Rücken derjenigen aus, die alles tun, um die Pandemie in den Griff zu bekommen und lassen dabei völlig offen, auf welcher betriebswirtschaftlichen Kalkulationsgrundlage entschieden worden ist. Die Begründung zum Beschluss ist hier in keinem Fall akzeptabel oder ausreichend.“ In der vergangenen Woche hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Kostenerstattung für die SARS-CoV-2-PCR-Tests zum 1. Juli 2021 auf 35,00 Euro festgelegt, ohne sich an den für die Leistungserbringung in der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung dafür anfallenden tatsächlichen Kosten zu orientieren.

„Ärgerlich ist insbesondere, dass seitens des GKV-Spitzenverbandes keine transparente Kostenkalkulation vorgelegt wurde. Hier wurde erneut eine rein willkürliche Entscheidung ohne Beteiligung der Berufsverbände getroffen. Somit wurde ohne die notwendige Planbarkeit für die medizinischen Labore innerhalb eines Jahres der Goldstandard der Labordiagnostik in der Corona-Pandemie um insgesamt über 40 Prozent abgewertet“, betont der Stellvertretende ALM-Vorsitzende Prof. Jan Kramer.

Vorstände im ALM e.V. werden die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses nicht einfach hinnehmen

Die Vorstände im ALM e.V. werden die Entscheidung sowie die Art und Weise des Zustandekommens derselben nicht einfach so hinnehmen: „Wir erwarten von den Kostenträgern, dass uns die betriebswirtschaftliche Kalkulation, die zu dieser Entscheidung geführt hat, transparent zur Verfügung gestellt wird“, bekräftigt Dr. Michael Müller. „Es kann nicht sein, dass im sonst so auf Evidenz fokussierten Gesundheitswesen Beschlüsse mit großer Tragweite gefasst werden, ohne irgendwelche Nachweise vorzulegen. Das sehen auch die Vorgaben des SGB V so vor.“

Hintergrund: In seiner 73. Sitzung am 18. Mai 2021 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 01. Juli 2021 die Bewertung der Gebührenordnungsposition 32816 in Abschnitt 32.3.12 des EBM (Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2) von 39,40 Euro auf 35,00 Euro (–11,2 Prozent) vorgenommen. In den entscheidungserheblichen Gründen werden als Gründe die „Kostenentwicklung bei der Durchführung der PCR-Tests durch eine veränderte Marktsituation sowie das deutlich gestiegene Testaufkommen“ angeführt.

Die Nationale Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie auf der Homepage des Robert Koch-Instituts.

Ein Hinweis in eigener Sache: Um insbesondere Landrät*innen und Bürgermeister*innen sowie Entscheider*innen für die labordiagnostische Versorgung vor Ort einen besseren Überblick zu geben, haben wir die Informationsseite „Corona Diagnostik Insights“ mit Laborfinder sowie Zahlen, Daten und Fakten zur Covid-19-Labordiagnostik eingerichtet. Außerdem finden Sie dort eine erste Übersicht der fachärztlichen Labore in Deutschland, die Vollgenomsequenzierungen durchführen.

Hier auf unserer Website finden Sie FAQ zum Thema. Diese aktualisieren wir regelmäßig. Bei weiteren Fragen freuen wir uns über Ihre schriftliche Anfrage an c.wanke@alm-ev.de.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die hier ermittelten Daten mit weiteren Daten am RKI zusammengeführt werden. Die daraus entstehenden Daten stellen das Gesamtbild über das Testgeschehen in Deutschland dar. Eine anderweitige Nutzung der Daten darf nur mit Hinweis auf die Erhebung des ALM e.V. als Quelle erfolgen.

Weitere Infos zum SARS-CoV-2-Virus, zu COVID-19 und zur aktuellen Lage finden Sie unter www.rki.de  /  www.bmg.bund.de  /  www.kbv.de

Über die Akkreditierten Labore in der Medizin – ALM e.V.

ALM e.V. ist der Berufsverband der Akkreditierten Medizinischen Labore in Deutschland. Der Verband vertritt derzeit über 200 medizinische Labore mit 900 Fachärzt*innen, rund 500 Naturwissenschaftler*innen und etwa 25.000 qualifizierten Mitarbeiter*innen. Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen labormedizinischen Patientenversorgung in Deutschland.

Die Mitglieder des Verbandes sichern eine flächendeckende Patientenversorgung, auch in strukturschwachen Gebieten. Die Mitgliedslabore sind nach der höchsten Qualitätsnorm für medizinische Laboratorien (DIN ISO EN 15189) akkreditiert und erfüllen uneingeschränkt die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen (RiliBÄK).

Die Aus- und Weiterbildung des ärztlichen und technischen Personals ist ein wesentlicher Aspekt ihrer täglichen Arbeit, um langfristig die zuverlässige Versorgung von Millionen von Patienten sicherstellen zu können. Der Verein strebt eine kollegiale Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Selbstverwaltung, den medizinischen Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Vereinen an, um gemeinschaftlich die Zukunft der Labore in der medizinischen Diagnostik in Deutschland zu gestalten.

Pressekontakt

Geschäftsstelle

Akkreditierte Labore in der Medizin – ALM e.V.
HELIX HUB
Invalidenstraße 113
10115 Berlin

Telefon: 030 403 688 4000
E-Mail: kontakt@alm-ev.de
www.alm-ev.de

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